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Bürostuhl Rentenversicherung

Rehabilitation vor Rente, unter dem Motto bietet die Deutsche Rentenversicherung umfangreiche Leistungen an. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Zuschüsse für orthopädische Bürostühle.

Wer bezuschusst?

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt für alle, die 15 Jahre Beitragszeiten nachweisen oder bei denen der Bürostuhl als medizinische Leistung zur Rehabilitation notwendig ist. Auch die Berufsgenossenschaften bezuschussen Arbeitshilfen nach Arbeits- oder Wegeunfällen. Und die Arbeitsagenturen bewilligen Arbeitshilfen für Versicherte mit weniger als 15 Berufsjahren und ohne medizinische Rehabilitation.

Wer kann einen Antrag stellen?

Wenn Sie sitzend arbeiten und Ihre Arbeitsfähigkeit nur mit einem orthopädischen Bürostuhl erhalten bleibt, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Der Maßstab ist eine drohende Erwerbsunfähigkeit, beispielsweise vor dem Hintergrund wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen Nacken- und Rückenbeschwerden, einer Reha-Maßnahme oder einer Bandscheibenoperation.

Wie stelle ich den Antrag?

Für die Bezuschussung eines orthopädischen Bürostuhles müssen Sie die zwei Formulare „G0100 Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantragzum“ und „G0133 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind“ (hier geht es zu den Formularen) bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Darin machen Sie unter anderem Angaben zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis und ob Sie Ihre Arbeit stehend, sitzend oder im Wechsel verrichten. Welche speziellen Ausstattungsmerkmale der Bürostuhl haben sollte, muss ebenfalls auf dem Formular vermerkt werden. Um einen HARA STUHL zu erhalten, sollte die Beschreibung möglichst auf einen dreidimensional beweglichen Stuhl lauten, der die Bandscheiben und den Rücken entlastet und sich den Bewegungen des Körpers anpassen kann.

Was ist noch notwendig?

Zudem brauchen Sie ein ärztliches Attest oder den Entlassungsbericht aus der Reha. Ihr behandelnder Arzt oder Orthopäde muss ein medizinisches Gutachten schreiben. Dieses ist die Voraussetzung für die Kostenerstattung. Direkt verordnet werden muss ein orthopädischer Bürostuhl zwar nicht. Allerdings sollte der Arzt ausdrücklich auf die Bedingungen am Arbeitsplatz hinweisen. Dem Attest sollte die Rentenversicherung entnehmen, dass ein orthopädischer Bürostuhl zur Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes beziehungsweise zur beruflichen Rehabilitierung zwingend notwendig ist. Aus dem Schreiben sollte hervorgehen, dass der Stuhl Ihre Einschränkungen ausgleicht und Sie mit dem orthopädischen Bürostuhl auch zukünftig beruflich tätig sein können. Nach einer Reha-Maßnahme benötigen Sie den Entlassungsbericht der Klinik, in dem die Notwendigkeit zur Anschaffung eines orthopädischen Bürostuhls medizinisch begründet wird.

Benötige ich eine Rechnung für den Bürostuhl?

Nein, der Antrag muss vor dem Ankauf gestellt werden, da der Anspruch sonst verfällt. Ein Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers in Form eines Angebotes sollte dem Antrag aber beigelegt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Jeder Fall wird individuell beurteilt. Einen festen Höchstbetrag gibt es nicht. Die Höhe der Erstattung kann variieren. Meist zahlt die Rentenversicherung einen maximalen Zuschuss über 435 Euro für einen orthopädischen Bürostuhl.

Wohin schicke ich den Antrag?

Ihre Unterlagen mit dem ausgefüllten Antrag schicken Sie an die Rentenversicherung, die Ihnen auch Ihre Renteninformation zusendet: die Deutsche Rentenversicherung Bund in der Ruhrstraße 2 in 10709 Berlin.

Was passiert, wenn ich den Antrag abgegeben habe?

Die Rentenversicherung leitet Ihren Antrag zur Prüfung weiter an den Medizinischen Dienst. Den Bescheid leitet die Rentenversicherung an Sie zurück.

Wo kann ich mich bei Unklarheiten erkundigen?

Fragen zum Antrag beantworten die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung am Servicetelefon unter 0800-100048070.

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