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Bürostuhl Krankenkasse

Ein orthopädischer Bürostuhl ist eine kostspielige Anschaffung. Für einen guten orthopädischen Stuhl sind in den meisten Fällen mehrere hundert Euro fällig. So liegt es nahe, sich im Bedarfsfall einen orthopädischen Bürostuhl vom Arzt verschreiben zu lassen. Positive Übernahmebescheide erteilen Krankenkassen je nach Fall. Eine klare Regelung gibt es aber nicht.

Nachfrage bei der Krankenkasse lohnt sich

Wer einen orthopädischen Bürostuhl über seine Krankenkasse beantragen möchte, der sollte sich bei seinem Sachbearbeiter informieren. Die Nachfrage kann sich aber lohnen. Denn neben Brillen oder Rollatoren, die nach Verschreibung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert und vom Sanitätsfachhandel ausgeliefert werden, werden im Einzelfall auch orthopädische Bürostühle übernommen. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein orthopädischer Bürostuhl aktuell bewilligt wird und welche Unterlagen für einen Antrag auf Kostenübernahme eingereicht werden müssen, das ist bei den verschiedenen Krankenkassen zu erfragen.

Der Arbeitgeber ist für gesunde Sitzmöbel verantwortlich

Einige Krankenkassen verweisen auf Nachfrage aber auch auf den Arbeitgeber, der ein gesundes Arbeitsumfeld schaffen muss. Und der Arbeitgeber wird vermutlich auf die Kollegen hinweisen, die in ihren Stühlen alle gut sitzen. Falls der Arbeitgeber jedoch auf einen gesunden Arbeitsplatz für seine Mitarbeiter achtet, können sich beide möglicherweise auf eine gemeinsame Finanzierung einigen. Die Kosten für einen orthopädischen Bürostuhl können darüber hinaus als Ausgabe in der Steuererklärung abgesetzt werden. Übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten, gehört der Bürostuhl anteilig auch ihm. Im Fall eines Arbeitgeberwechsel muss sich der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber über die Mitnahme des Bürostuhls einigen.

Bürostuhl auf eigene Kosten

Wer sich auf eigene Initiative einen orthopädischen Bürostuhl kaufen möchte, sollte sich vor der Anschaffung vergewissern, dass der Arbeitgeber den Einsatz am Arbeitsplatz erlaubt. Der Arbeitgeber entscheidet, welche Bürostühle in seinem Betrieb verwendet werden. Außerdem ist er nicht gezwungen, einen rückengerechten Stuhl zu erlauben. Gegebenenfalls müssen vorher auch noch der Sicherheitsingenieur und der Betriebsarzt zustimmen.

Wer einen Bürostuhl noch bezahlt

Falls eine Kostenübernahme weder über die Krankenkasse noch den Arbeitgeber möglich ist, bleiben noch die Berufsgenossenschaft, die Arbeitsagentur oder das Integrationsamt. Die Berufsgenossenschaften kommen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall auf, die Arbeitsagentur sind der Ansprechpartner für Versicherte mit weniger als 15 Beitragsjahren und ohne medizinische Rehabilitation. Und das Integrationsamt ist die Anlaufstation für Beamte und Studenten.

Zuschuss von der Rentenversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt auch die Deutsche Rentenversicherung für höhenverstellbare Schreibtische oder orthopädische Bürostühle. Die technischen Arbeitshilfen, die im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben von der Deutschen Rentenversicherung in voller Höhe finanziert wurden, sind Eigentum des Arbeitnehmers. Wem die Rentenversicherung einmal einen orthopädischen Bürostuhl bezahlt hat, der kann seinen Stuhl beim nächsten Arbeitgeberwechsel mitnehmen.

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